Internetausdrucker Alarm!

Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild
frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein
zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch
Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum
Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgesetz/gg.html

Ach, keine Lust mich noch mehr darüber aufzuregen…
Auf Heise.de steht schon alles

Es gibt allerlei Internetseiten, deren Inhalt mindestens rechtswidrig
ist oder die öffentliche Ordnung gefährdet.
Ein rechtsstaatliches Vorgehen dagegen und in manchen Fällen die
Verhinderung oder Erschwerung des Zugangs ist an sich noch nicht zu
beanstanden.

Der Skandal ist eine geheime BKA-Liste, die ohne
Einspruchsmöglichkeit, ohne öffentliche, richerliche oder
parlamentarische Kontrolle innerhalb weniger Stunden umgesetzt werden
muss.
Das ist der Verfassungsbruch, der trotz des KiPo-Totschlage-Ekel
-Arguments über kurz oder lang vor dem Bundesverfassungsgericht
landen wird.[....]

Quelle: Einer der 1100 Kommentare zur Heise News

Leave a Reply

Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken.

Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da einige von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Menschen schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html