Internetausdrucker Alarm!
Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgesetz/gg.html
Ach, keine Lust mich noch mehr darüber aufzuregen…
Auf Heise.de steht schon alles
Es gibt allerlei Internetseiten, deren Inhalt mindestens rechtswidrig ist oder die öffentliche Ordnung gefährdet. Ein rechtsstaatliches Vorgehen dagegen und in manchen Fällen die Verhinderung oder Erschwerung des Zugangs ist an sich noch nicht zu beanstanden. Der Skandal ist eine geheime BKA-Liste, die ohne Einspruchsmöglichkeit, ohne öffentliche, richerliche oder parlamentarische Kontrolle innerhalb weniger Stunden umgesetzt werden muss. Das ist der Verfassungsbruch, der trotz des KiPo-Totschlage-Ekel -Arguments über kurz oder lang vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird.[....]
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