Internetzensur 2.0 der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

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... zeitnah Inhalte entfernt ... die geeignet sind,
die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen

Klar, weil unsere Kinder auf keinen Fall den Umgang mit dem Medium Internet lernen dürfen. Tut mir leid das Internet ist die Zeitung von morgen, und mann muss einfach wissen wie ein Banner / eine Phishing-Seite und alles andere böse ausschaut. Mann kann ein Zoo-Tier nicht mit 18 in den Jungle werfen!
Wenn sich das durchsetzt werde ich meine (und viele andere ihre) Webseiten als Ü18 einstufen alleine schon um nicht von Anwälten belagert zu werden.
Wer wissen möchte wie gut Menschen mit Sperren bis zum Lebensjahr X umgehen können.
Der sollte sich mal 21 Jährige Amerikaner auf ner Feier anschauen.

Inhalte werden nur zu bestimmten Uhrzeiten angeboten

Jaja, und Zeitungen erhalten jetzt eine zeitgesteuerte automatische Vorrichtung zum Verkleben.


Wer das Unerwünschte (in diesem Fall jugendgefährdende Inhalte) sperren will muss zwangsläufig alle Inhalte prüfen.
Alle Inhalte Prüfen kann man nicht manuell – also wird das automatisch geprüft.
Zack! Da ist sie wieder die Zensur-Infrastruktur.


Bitte Liebe CDU + FDP prügelt das Ding durch!
In ~4 Jahren ist es wieder soweit dann ist die betroffene Zielgruppe der Sperrung (jetzt ~15) auch beim “Kreuzmachen” dabei.
Die freuen sich bestimmt tierisch über ihre neuen Aufpassgesetze.

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Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken.

Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da einige von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Menschen schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html